Allgemeine Geschäftsbedingungen HUNDE.ZEIT/Birte
Fuchs
AGB`S Hundetraining
Die
Hundeschule HUNDE.ZEIT übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-
oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den
Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund
verursachten Schäden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundetrainerin der Hundeschule HUNDE.ZEIT
handelt. Sollte der Kunde durch die
Hundetrainerin der Hundeschule HUNDE.ZEIT aufgefordert werden seinen Hund abzuleinen,
trägt auch dann der Kunde die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln
AGB`S Hundebetreuung
1Betreuungsvertrag
-
Zwischen dem Hundehalter und Birte Fuchs / HUNDE.ZEIT wird ein Betreuungsvertrag über die Unterbringung, Betreuung im Gassiservice und Versorgung
seines Hundes während des Aufenthaltes bei Birte Fuchs abgeschlossen. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Betreuungsauftrages. Birte Fuchs , weist
jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Durch Übergabe und
Unterschrift dieser Geschäftsbedingungen gelten diese als gelesen und akzeptiert.
-
Sollte sich herausstellen das die Angaben des Hundehalters im Betreuungsauftrag unzutreffend sind, steht Birte Fuchs das Recht der fristlosen Kündigung,
sowie nach Wahl pauschaler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu.
1.2.1.Der Betreuungsvertrag ist, wenn nicht anders vereinbart ,von beiden Seiten
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung. Bei Abo`s im Gassiservice ist der
Betreuungsvertrag für 6 Monate bindend und 4 Wochen vor Abaluf zu kündigen, sonst läuft dieser für weitere 6 Monate.
1.3. Birte Fuchs ist verpflichtet den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten
und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie ihre Tätigkeit nach bestem Gewissen und Wissen auszuführen.
1.4. Der Hundehalter erklärt das der Hund sein Eigentum ist und er uneingeschränkt
über ihn verfügen kann.
1.5. Der Hundehalter versichert, das sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten
ist und außerdem zu jeder Jahreszeit gegen Parasiten präventiv geschützt ist. Er sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe,
Hepatitis, Lestospirose, Parvovirose, (Virushusten nach Absprache)
1.5.1.Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls Änderungen im Gesundheitszustand
des Hundes sofort mit zuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt
zu geben.
1.6.Der Hundehalter versichert, dass eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung
für das Tier besteht. Eine Kopie wird Birte Fuchs vor Beginn der Betreuung in Kopie ausgehändigt.
2.Leistungsumfang
2.1. Aufenthalt bei Birte Fuchs
Bei Birte Fuchs kann der Hund ganztätig oder Stundenweise (Gassiservice) je nach Vereinbarung abgegeben werden. Auch eine Urlaubsbetreuung ist möglich. Die Beaufsichtigung übernimmt Birte Fuchs. Diese
hat langjährige Erfahrung im Umgang mit Hunden und ist für die Betreuung von Hunden entsprechend geschult. Die Hunde werden auch Nachts im Haus von
Birte Fuchs untergebracht und halten sich somit immer im Wohnbereich von Frau Birte Fuchs auf, damit eine durchgängige Beaufsichtigung gewährleistet werden kann. Außerdem wird jedem zu
betreuenden Hund genügend Freilauf gewährt, in Form von Spaziergängen oder Hundefreilaufflächen. Die Betreuung des Hundes umfasst auch dessen Fütterung. Der Hundehalter stellt das Futter für
seinen Hund zur Verfügung. Der Hund wird mit einer gut sitzenden Halsung gebracht, je nach Absprache auch Leine, Box etc. Besondere Bedürfnisse des Hundes im Sinne einer medizinischen Verpflegung
sind der Betreuerin ausdrücklich mitzuteilen.
2.1.1. Der zu betreuende Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter oder eine befugte Person abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist Birte Fuchs berechtigt, den Hund nach
14 Tagen in einem Tierheim ihrer Wahl abzugeben oder anderwärtig zu vermitteln. In diesem Zusammenhang entstehen Kosten und diese werden dem
Hundehalter in Rechnung gestellt.
2.1.2. Der Hundehalter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung,
die bei Erhalt der Rechnung aber spätestens nach drei Werktagen fällig wird.
2.2. Der Hund wird täglich auf Spaziergänge mitgeführt und nach Einarbeitung
unangeleint( außer anders vereinbart) in den öffentlichen Freilaufgebieten geführt. Die Spaziergänge betragen mindestens 1.5 Stunden z.T. über den Tag verteilt. Für den Transport zu den
jeweiligen Auslaufplätzen werden die Hunde gemeinsam in einem Bus transportiert und sind nach der geltenden Straßenverkehrsordnung gesichert. Birte
Fuchs hat eine fundierte Hunde Ausbildung (dogument Hamburg), langjährige Erfahrung im Umgang mit Hundegruppen und an einem Erste Hilfe Kurs
teilgenommen.
3.Krankheit
3.1. Birte Fuchs verpflichtet sich, dass falls beim Hund gesundheitliche oder
psychische Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen, sofort den Hundehalter bzw. den genannten Vertreter zu informieren. Der Hundehalter
ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Birte Fuchs ihn oder seinen Vertreter jederzeit nachrichtlich erreichen kann.
3.1.1. Sollte der Hund während des Aufenthaltes bei Birte Fuchs erkranken oder
sich verletzen , so wird er, den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters entsprechend versorgt werden. Hält Birte Fuchs eine tierärztliche Versorgung für notwendig, insbesondere bei
Verletzungen des Tieres, ist Birte Fuchs bevollmächtigt , das Tier Namens und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich zu einem Tierarzt zu bringen. Sollte eine Erkrankung des Tieres nach
der Betreuung bei Birte Fuchs auftreten, trägt die Kosten für die evtl. Behandlung der Hundehalter.
3.2. Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes
auftreten, ist Birte Fuchs berechtigt, den Hund zu isolieren (Quarantäne) oder an eine Tierklinik zu übergeben, um Schaden für Dritte (Mensch +Tier) abzuwenden. Birte Fuchs ist darüber hinaus in
diesem Falle berechtigt , die Unterbringung des Tieres vorzeitig und fristlos zu kündigen.
3.2.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztlichen
Kosten und/oder medikamentöse Behandlung einschließlich Tiertransport und Nebenkosten zu tragen und Birte Fuchs von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
3.3. Birte Fuchs ist außerdem berechtigt, die Aufnahme von Hunden, die kurz vor
dem Abgabetermin erkranken oder operiert werden mussten, ohne Regressansprüche abzulehnen.
3.4. Anfallenden Stornierungskosten für den Aufenthalt bei Birte Fuchs trägt der
Hundehalter.
4. Haftung
4.1. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung bei Birte Fuchs in
einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Tier in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen
stattfinden.
4.1.1. Für Schäden, die das Tier bei Dritten verursacht, haftet vorrangig die
Haftpflichtversicherung von Birte Fuchs. Eine von Birte Fuchs zu leistende Eigenbeteiligung hat allerdings der Hundehalter zu erstatten.
4.1.2. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung
Tierhalter, im Sinne des Gesetzes ( Tierhalter -gefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen,
dass sein Tier auf eigene Gefahr bei Birte Fuchs abgegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf
Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren evtl. Verletzungsfolgen. Auch kann Birte Fuchs jederzeit einem Tier einen Maulkorb verordnen, sollte sich dieser als notwendig
erweisen.
4.2. Birte Fuchs haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die
Gruppenhaltung oder im Freilauf entstehen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufes voll bewusst.
4.3. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass sein Hund in einer Gruppe und
unangeleint in öffentliche Hundefreilaufgebieten ausgeführt wird.
4.3.1. Auch bei bester und sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier
entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht kein Haftungsanspruch an Birte Fuchs.
4.4. Birte Fuchs haftet auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von
Halsbändern, Hundemarken, Hundeleinen und ähnlichem.
4.5. Sollte trotz sorgfältiger Verwahrung einer der anvertrauten Haustürschlüssel
eines Hundebesitzers verloren werden, kann Birte Fuchs hierfür nicht zur Haftung gezogen werden.
5.Sonstiges
5.1. Dem Hundehalter ist bekannt das läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden
können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dies verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Trächtigkeit wegen Deckung während der Betreuung) keine Haftung übernommen.
5.1.1. Dir hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des
Hundehalters.
5.2. Dem Hundehalter ist bekannt, das bei Birte Fuchs Fotografien seines Hundes
angefertigt und veröffentlicht werden, auch werden die Fotos zu Werbezwecken genutzt.